Zum alternierenden Vorsitzenden des Vorstands wurde ich im Oktober 1996 gewählt und hatte das Amt bis zu meinem Ausscheiden Ende September 2017 inne. Diese Funktion wird ehrenamtlich ausgeübt. Ab Oktober begann die neue sechsjährige Amtszeit der Selbstverwaltung, für die ich nicht mehr kandidiert hatte.
Was ist die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Sozialversicherung?
Soziale Sicherheit ist ein wichtiger Faktor für die Stabilität unserer Gesellschaft – und die gesetzliche Sozialversicherung bildet ihr Fundament. Sie schützt Menschen, wenn sie krank oder
pflegebedürftig werden, ihre Arbeit verlieren oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein können. Und natürlich leistet sie den größten Beitrag zum Lebensunterhalt im
Alter.
Die Deutschen Rentenversicherung ist ein wichtiger Baustein dieses sozialpolitischen Fundaments. In ihr bilden mehr als 50 Millionen Versicherte, drei Millionen Arbeitgeber und 20 Millionen
Rentnerinnen und Rentner eine starke Solidargemeinschaft. Sie profitieren durch Renten im Alter und bei Erwerbsminderung, durch Leistungen zu Prävention und Rehabilitation sowie durch unabhängige
und kompetente Beratung.
Arbeitgebern garantiert eine stabile Rentenversicherung Planungssicherheit in sozialen Fragen und trägt dazu bei, Fachkräfte und damit Know-how im Betrieb zu halten. Arbeitgeber und Versicherte
finanzieren diese starke Gemeinschaft mit ihren Beiträgen je zur Hälfte. Da ist es nur folgerichtig, dass sie auch den Kurs der Rentenversicherung bestimmen. Dieses Prinzip der Selbstverwaltung
hat sich in 125 Jahren bewährt. Es garantiert die aktive demokratische Kontrolle der sozialen Sicherungssysteme und bringen die Sozialpartner – Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten –
dazu an einen Tisch. Mehr als 6800 Menschen engagieren sich bundesweit ehrenamtlich in der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung.
Die Selbstverwaltung trifft die grundsätzlichen Entscheidungen in der Deutschen Rentenversicherung. Für die Umsetzung in der operativen Ebene und für die Leitung des gesamten Dienstbetriebes ist
die hauptamtliche Geschäftsführung zuständig.
Wir kommt die Selbstverwaltung zustande?
Im sechsjährigen Rhythmus finden Sozialwahlen statt. Wahlberechtigt sind alle Versicherten. Arbeitgeber- und Versichertenvertreter stellen Wahllisten auf. In der Regel geschieht dies durch
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.
Die letzte Sozialwahl fand 2017 statt. Gewählt wurde die Vertreterversammlung. Sie besteht bei der DRV Schwaben aus je 15 Mitgliedern der Versichertengruppe und der Arbeitgebergruppe. Die
Vertreterversammlung ist das höchste Gremium der Rentenversicherung – ihr Parlament. In der Regel tagt sie zweimal im Jahr. Sie beschließt den Haushalt, entscheidet über wichtige Investitionen
und wählt den Vorstand und die hauptamtliche Geschäftsführung.
Der Vorstand, dem je sechs Mitglieder der Versicherten und der Arbeitgeber angehören, vertritt die Rentenversicherung wie eine Regierung nach außen und innen. Er tagt viermal jährlich. Er bildet
Ausschüsse, die wichtige Fragen im jeweiligen Thema vorbereiten oder entscheiden. Dies sind der Finanz-und Haushaltsauschuss, der Personalausschuss und der Bau- und Vergabeausschuss.
Vertreterversammlung und Vorstand haben zwei Vorsitzende jeweils einen von Versicherten- und Arbeitgeberseite. Sie wechseln sich im Vorsitz im Jahresturnus ab. Deshalb spricht man von
alternierenden Vorsitzenden.
Mit meiner ehrenamtlichen Tätigkeit bei der DRV Schwaben hat sich für mich ein großer beruflicher Kreis geschlossen. In den Jahren 1966 bis 1969 hatte ich eine Ausbildung im gehobenen
nichttechnischen Dienst durchlaufen.
Da alte Liebe bekanntlich nicht rostet, habe ich während meiner Schul- und später Studienzeit in den Ferien immer wieder als sogenannter Werkstudent in der LVA arbeitet. Ich war dann ich
Sachbearbeitungsgruppen, die Hilfe benötigten. Das brachte eine gute Zusatzeinnahme in die schmale Studentenkasse und hielt meine Fachkenntnisse auf dem Laufenden. Zudem war es eine willkommene
Gelegenheit, Kontakt zu den früheren Kollegen zu halten.
Als ich dann 1991 für die Arbeitgeberbank in den Vorstand kam – damals in der beruflichen Funktion als Geschäftsführer der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft -, war mein
Fachwissen und meine durchaus auch intimere Kenntnis des Hauses LVA bei meinen Vorstandskollegen sehr willkommen.
Im Rückblick auf die vielen Jahre der Arbeit der beiden Bänke – Versicherte und Arbeitgeber – im Vorstand der DRV fällt die Bilanz ausgesprochen positiv aus. Die Zusammenarbeit war immer
konstruktiv und kollegial. Diese Bilanz wurde bei meinem Ausscheiden im September letzten Jahres einheitlich so aufgestellt.
Nur so ist es uns gelungen, viele auch erhebliche Probleme im Sinne der DRV Schwaben, und damit ja ihrer Versicherten und Unternehmen zu lösen. Herausgreifen will ich nur die Organisationsreform
in der gesetzlichen Rentenversicherung bundesweit im Jahr 2005. Für die DRV Schwaben stand damals die Möglichkeit, oder sollte ich sagen Bedrohung, einer Fusion mit den DRV Oberbayern und
Niederbayern-Oberpfalz im Raum. Durch das enge Zusammenwirken des Vorstands und der Vertreterversammlung sowie die Bündelung politischer und weiterer Institutionen der Gewerkschaften und der
Wirtschaft in Schwaben konnte die Selbstständigkeit der DRV Schwaben gesichert werden.
Ich bin sicher, dass die traditionell gute Zusammenarbeit der Bänke auch in Zukunft anhalten wird und damit ein wichtiger Beitrag zur weiteren Entwicklung der schwäbischen Rentenversicherung
geleistet wird.